Klinger & Partner – Rechstanwälte

Über uns

Die Kanzlei 

KLINGER UND PARTNER Rechtsanwälte mbB mit Standorten in Schorndorf und in Stuttgart wurde im Jahr 1971 durch Herrn Rechtsanwalt Gerhard Klinger gegründet. Seit 50 Jahren setzen wir uns mit großem Engagement für die Rechte unserer Mandanten ein.

Unsere Mandanten stehen im Zentrum unserer Bemühungen. Ob in der Beratung, der Vertragsgestaltung oder der gerichtlichen Vertretung – in 14 Rechtsgebieten vertreten wir Sie kompetent und überzeugend. Mit unseren Fachanwälten für Strafrecht, Familienrecht und in weiteren Fachgebieten bietet Ihnen unsere Kanzlei einen umfassenden Rechtsbeistand.

Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg. Wir setzen daher auf stetige Optimierung unserer Beratungsleistungen. Regelmäßige Weiterbildungen stellen sicher, dass die Qualifikation unserer Fachanwälte der aktuellen Rechtsprechung in allen relevanten Rechtsgebieten entspricht. Mittlerweile umfasst unsere Kanzlei 9 Rechtsanwälte und 16 Mitarbeiterinnen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie gleich jetzt einen Beratungstermin!

Als Kanzlei sind wir bestens vernetzt und nutzen dieses Netzwerk für unsere Mandanten. Durch qualifizierte Weiterbildungen und den Austausch mit anderen Rechtsanwälten stellen wir sicher, dass wir immer die beste Lösung für Sie finden. Eine Übersicht unserer Mitgliedschaften und Partnerschaften geben wir Ihnen gerne:

Mitgliedschaften / Partnerschaften

  • DeutscherAnwaltverein (DAV)
  • ARGE Strafrecht im DAV
  • ARGE Familienrecht im DAV
  • Anwaltverein Rems-Murr-Kreis
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV e.V.)
  • Bund der Selbständigen Schorndorf e.V.
  • Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Schorndorf und Umgebung e.V.

Strukturierte und individuelle Mandantenberatung ist unsere Stärke. Bei uns finden Sie den Rechtsbeistand auf den Sie sich verlassen können. Wesentliche Bestandteile unserer Leistungen als Anwälte sind:

  • Schnelle Erstterminvereinbarung
  • Zertifizierte Arbeitsprozesse innerhalb der Fallbehandlung
  • Qualifizierter Rechtsbeistand vor Gericht in allen Instanzen
  • Mediation und außergerichtliche Vermittlung
  • Fachkundige Expertise und Betreuung durch Fachanwälte in den jeweiligen Rechtsgebieten
  • Transparente Kostenstruktur

Neuigkeiten

Brand­aktuell 

 Vortrag Dr. Max Klinger: "Digitale Rechtsanwaltskanzlei"

Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe der RA-MICRO Süd GmbH zur digitalen Zukunfte des Anwaltsberufs hält Rechtsanwalt Dr. Max Klinger am 12.02.2020 einen Vortrag zum Thema "Digitalisierung der anwaltlichen Arbeitsweise – von Anwalt zu Anwalt." Im Mittelpunkt steht hierbei die praktische Perspektive im alltäglichen Kanzleibetrieb....

 OLG Stuttgart: Flucht vor der Polizei kann strafbares Autorennen sein

Angesichts der risikobezogenen Vergleichbarkeit eines sportlichen Wettrennens und einer Polizeiflucht bejahte das OLG Stuttgart kürzlich den neuen Straftatbestand des Verbotenen Kraftfahrzeugrennens gem. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB in einem Fall, in dem sich der Täter durch eine waghalsige Flucht mit seinem Pkw dem polizeilichen...

 FOCUS: Dr. Max Klinger zählt zu den Top-Anwälten 2019 in Deutschland

Dr. Max Klinger gehört zu den Top-Anwälten in Deutschland im Bereich des Strafrechts. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Marktforschungsinstitut Statista GmbH unter 23.970 Fachanwältinnen und Fachanwälten für das Nachrichtenmagazin Focus durchgeführt hat. Insgesamt wurden ca. 16.200 Einzelempfehlungen abgegeben,...

 Die neue Düsseldorfer Tabelle tritt zum Jahreswechsel in Kraft

Sie sieht höhere Zahlbeträge für minderjährige Kinder vor. Allerdings erhöht sich auch der sogenannte notwendige Selbstbehalt, also das Existenzminimum des Unterhaltsverpflichteten. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zu fünf Jahren beträgt ab Januar 369 € statt bisher 354 €. In der Regel wird das hälftige Kindergeld...

 Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten: Elternunterhalt ade!?

Seit dem 01.01.2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Die große Koalition hat damit ihr Vorhaben umgesetzt, Kinder von pflegebedürftigen Eltern dann von Unterhaltszahlungen zu befreien, wenn Ihr Einkommen 100.000 € brutto nicht übersteigt.