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OLG Stuttgart: Flucht vor der Polizei kann strafbares Autorennen sein —
Angesichts der risikobezogenen Vergleichbarkeit eines sportlichen Wettrennens und einer Polizeiflucht bejahte das OLG Stuttgart kürzlich den neuen Straftatbestand des Verbotenen Kraftfahrzeugrennens gem. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB in einem Fall, in dem sich der Täter durch eine waghalsige Flucht mit seinem Pkw dem polizeilichen Zugriff entziehen wollte. Komme es dem Fahrer auch darauf an, durch eine höchstmögliche Geschwindigkeit vor der Polizei zu flüchten, sei das Rennziel „Flucht“ mit dem Ziel „Sieg im Rennen“ vergleichbar. Dadurch könne ein solches Fahrverhalten auch von der bloßen Geschwindigkeitsüberschreitung abgegrenzt werden (OLG Stuttgart, Beschluss v. 04.07.2019, Az. 4 Rv 28 Ss 103/19).