Klinger & Partner – Rechstanwälte

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Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten: Elternunterhalt ade!? 

Seit dem 01.01.2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Die große Koalition hat damit ihr Vorhaben umgesetzt, Kinder von pflegebedürftigen Eltern dann von Unterhaltszahlungen zu befreien, wenn Ihr Einkommen 100.000 € brutto nicht übersteigt.

Nach der Zustimmung des Bundesrates am 29.11.2019 konnte das Gesetz wie geplant in Kraft treten. Allerdings hat der Gesetzentwurf der Bundesregierung das Unterhaltsrecht des BGB nicht angetastet. Das GroKo-Vorhaben wurde statt dessen sozialhilferechtlich umgesetzt: Sozialhilfeträger dürfen künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn es die Einkommensgrenze übersteigt.

Da sämtliche Sozialleistungen rückgriffsfrei gewährt werden, gilt die 100.000-€-Grenze aber auch umgekehrt für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern!

Nur ca. 6 % der steuerpflichtigen Bürger erzielen ein Einkommen über der 100.000-€-Grenze. Es kommt dabei allein auf das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes an, nicht auf das Schwiegerkind. Zudem enthält das Gesetz eine Vermutungsregel: Nur in Ausnahmefällen, in denen die Sozialbehörde ein Einkommen über der Schwelle vermutet, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen. In der Praxis dürfte die neue Regelung dazu führen, dass sich die Sozialhilfeträger weitgehend aus der Refinanzierung der Sozialhilfekosten zurückziehen.


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