Klinger & Partner – Rechstanwälte

Fachgebiet

Allgemeines Zivilrecht 

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger und Unternehmen untereinander. Es wird auch als Privatrecht bezeichnet und ist in Deutschland vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammengefasst.

KLINGER UND PARTNER ist neben den Spezialgebieten wie Arbeits-, Miet-, Erb- und Familienrecht in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts tätig.

Dem allgemeinen Zivilrecht zuzurechnen sind eine Reihe von Gebieten, die von außerordentlich großer praktischer Bedeutung sind.

Das Kaufrecht ist sicherlich eines der wichtigsten Gebiete des allgemeinen Zivilrechts. Hierzu gehören die Kaufverträge über Gegenstände des täglichen Gebrauchs ebenso wie Kaufverträge über Kraftfahrzeuge, Grundstücke und ähnliches.

Bei allen Kaufverträgen – vom Auto bis zum Hausgrundstück – setzen wir für unsere Mandanten Rechte und Ansprüche wegen Sachmängeln, Garantien und sonstigen Leistungsstörungen durch oder vertreten den Verkäufer bei der Abwehr derartiger Ansprüche.

Beim Verbrauchsgüterkauf können unsere gewerblichen Mandanten auf die Abwehr unberechtigter Mängel ebenso zählen wie auf die Durchsetzung ihrer Zahlungsansprüche. Ist der Mandant Verbraucher, unterstützen wir ihn bei der Durchsetzung seiner gesetzlichen Rückgabe- und Sachmangelansprüche.

Weiterer wichtiger Bestandteil des allgemeinen Privatrechts ist das Rechtsgebiet der Verbraucherverträge. Wir unterstützen unsere Mandanten insoweit bei der Durchsetzung ihrer gesetzlichen Widerrufs- und Rückgaberechte und überprüfen das „Kleingedruckte" auf unwirksame Bestimmungen.

Unsere gewerblich tätigen Mandanten unterstützen wir bei der Gestaltung und dem Entwurf Allgemeiner Geschäftsbedingungen und der Organisation ihres Betriebes zur Vermeidung von Streitigkeiten aus den Kundenbeziehungen.

Probleme und Fallgestaltungen mit dem Gegenstand des Anlegerschutzes gehören zum Bereich des allgemeinen Privatrechts.

Es gilt in diesem Zusammenhang, den einzelnen Anleger bei betrügerischen Verhaltensweisen und bei der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten zu unterstützen und Schadenersatz geltend zu machen. Diese Schadenersatzpflichten können sich aus der Verletzung eines Anlageberatungsvertrages ergeben, aber auch anderweitig begründet werden.

Zum allgemeinen Zivilrecht zählt auch das Versicherungsrecht. KLINGER UND PARTNER vertritt Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag, beispielsweise der Durchsetzung des sogenannten Deckungsanspruchs, aber auch bei der Abwehr von Einwänden des Versicherers, wie zum Beispiel einer Obliegenheitsverletzung, der Gefahrerhöhung oder der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles.

Das Recht des Leasing zählt zum allgemeinen Zivilrecht; KLINGER UND PARTNER beschäftigt sich speziell mit Fragen des Zustandekommens, den wechselseitigen Leistungspflichten sowie der Beendigung und Abwicklung von Leasingverträgen.

Nachbarrechtliche Streitigkeiten drehen sich im Regelfall um die Abwehr von Eingriffen durch Emissionen (Lärm, Gerüche etc.), befassen sich aber auch mit dem Gesetz über das Nachbarrecht für Baden-Württemberg, in dem beispielsweise Grenzabstände, Bepflanzungs- und Einfriedungshöhen oder die Abstände von Gebäuden geregelt sind.

Die Tätigkeit von KLINGER UND PARTNER im Reiserecht konzentriert sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen und Rechten des Reisenden vor und nach Reiseantritt, die Geltendmachung von Schadenersatz aber auch die Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Reiserücktrittsversicherung oder anderen Arten der Reiseversicherung.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehört auch die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Schadenersatz und Schmerzensgeld aus deliktischem Verhalten. Hierzu gehört jede Form von Haftpflicht für einen Sach- und Personenschaden, die durch schuldhaftes Verhalten verursacht wird. Bei Sachschäden geht es neben dem Ersatz von Reparaturkosten oder eines Totalschadens (Wiederbeschaffungswert) um die Geltendmachung unfallbedingter Aufwendungen oder Nutzungsausfall. Ein Personenschaden und die Ersatzpflicht hierfür umfassen die Kosten für Heilung und Pflege der Körperverletzung, die Kosten für die Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten oder auch den entgangenen Gewinn oder das entgangene Erwerbseinkommen. Außerdem ist die Durchsetzung und Abwehr von Schmerzensgeldansprüchen wesentlicher Bestandteil dieses Gebiets.

Ein Spezialgebiet des Haftungsrechts ist das Gebiet der Arzthaftung. KLINGER UND PARTNER vertritt sowohl Patienten bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen wegen ärztlichen Behandlungsfehlern als auch Ärtze bei der Abwehr solcher Ansprüche.

Für dieses Fachgebiet spezialisiert

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