Klinger Partner Rechtsanwälte

Zur Person

Dr. Christoph Traumann ist als Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht in allen Bereichen des Familien- und Erbrechts tätig.

Mit seiner langjährigen Erfahrung betreut er seine Mandanten sicher und routiniert in Scheidungsverfahren und in allen Folgesachen, zum Beispiel Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Einen erheblichen Raum in der familienrechtlichen Praxis nimmt bei Dr. Traumann auch die Betreuung seiner Mandanten bei der Verhandlung, Prüfung und Gestaltung von Eheverträgen und anderen familienrechtlichen Vereinbarungen ein.

Im Bereich des Erbrechts setzt Dr. Christoph Traumann nicht nur erbrechtliche Ansprüche, zum Beispiel Ansprüche aus dem Pflichtteilsrecht, außergerichtlich und gerichtlich durch. Darüber hinaus ist Dr. Traumann ein ausgewiesener Spezialist für die erbrechtliche Nachfolgeplanung, die Testamentsgestaltung, die Regelung von vorweggenommenen Erbfolgen, die Erstellung von Vorsorgevollmachten und alle weiteren Vorsorgefragen. Er hält regelmäßig Fachvorträge zu erbrechtlichen und familienrechtlichen Themen.

Dr. Christoph Traumann, Jahrgang 1967, studierte Rechtswissenschaften in Tübingen, Lausanne und Genf. Nach dem 1. Staatsexamen im Jahr 1994 erfolgte die Promotion zum Dr. jur.; den juristischen Vorbereitungsdienst schloss Dr. Traumann 1997 mit der 2. Juristischen Staatsprüfung ab. Seit 1997 ist er Rechtsanwalt.

Dr. Christoph Traumann ist geschäftsführender Gesellschafter von KLINGER UND PARTNER.

  • „Die Anwendung der Bestechungsdelikte auf die Inhaber privater Ingenieur- und Planungsbüros“, Baden-Baden 1996
  • "Bedeutung des Valutaverhältnisses im Deckungsprozess des Bezugsberechtigten aus einer Kapitallebensversicherung", Anm. zu LG Wiesbaden, Urt. v. 21.07.2011, 2 O 18/11, ZEV 2012, 113