Klinger & Partner – Rechstanwälte

Fachgebiet

Erbrecht 

Das Erbrecht regelt den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen.

Mit dieser simplen Feststellung allein lässt sich der Inhalt dieses bedeutenden Fachgebietes nur ganz unzureichend beschreiben. Die anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht ist ausgesprochen vielseitig. Am besten lässt sie sich in die Bereiche der Tätigkeit vor dem Erbfall (Nachlassplanung) und die Tätigkeit nach dem Erbfall unterscheiden.

Die Planung der Vermögensnachfolge vor dem Erbfall umfasst selbstverständlich die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und anderen in diesem Zusammenhang möglichen Vereinbarungen, etwa einem Pflichtteilsverzicht oder Erbverzicht.

Keineswegs ist die Tätigkeit aber allein auf den erbrechtlichen Bereich beschränkt, denn die Verflechtungen und Berührungspunkte des Erbrechts zu anderen Rechtsgebieten sind selbstverständlich zu beachten. Deshalb gehört in den Zusammenhang dieser anwaltlichen Tätigkeit auch die Abgleichung der Erbfolgeplanung mit Gesellschaftsverträgen, die Strukturierung des Nachlasses, die steuerliche Planung, die Prüfung und Planung von Pensionen und Lebensversicherungsverträgen, die Überprüfung und der Entwurf von Eheverträgen sowie die Beratung bei der Gestaltung von Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen.

Außerdem kommt in dem Bereich der Tätigkeit vor dem Erbfall der Planung der vorweggenommenen Erbfolge große Bedeutung zu. Hierunter wird die Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten verstanden. Auch in diesem Bereich bestehen vielfältige Verflechtungen zu anderen Rechtsgebieten, beispielsweise im Hinblick auf Steuerfreibeträge, Rentenverpflichtungen oder Nießbrauchsvorbehalte sowie bei der Gestaltung von Widerrufs- und Rückfallklauseln in den Verträgen.

Die Tätigkeit nach dem Erbfall kann grob in Beratungsdienstleistungen und die Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen gegliedert werden.

Die Beratungstätigkeit erstreckt sich auf die Auslegung von Testamenten, die Beratung zur Anfechtung eines Testaments, Fragen der Testierfähigkeit und die Beratung zur Frage der Ausschlagung einer Erbschaft.

Die Durchsetzung (oder auch Abwehr) erbrechtlicher Ansprüche erstreckt sich auf Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse und ähnliche Ansprüche.

Bedeutung hat auch die Beratung des Erben über die Haftung gegenüber Nachlassgläubigern bis hin zu der Begleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld öffnet sich im Bereich der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder der Abwicklung einer Vor- und Nacherbschaft.

Auch die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Testamentsvollstrecker ist ein wichtiges Feld anwaltlicher Tätigkeit im Fachgebiet Erbrecht.

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