Klinger & Partner – Rechstanwälte

Fachgebiet

Verkehrsrecht 

Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere die umfassende Schadenregulierung anlässlich eines Verkehrsunfalls (Fahrzeugschäden, Schmerzensgeld, Abschleppkosten, Gutachterkosten, etc.) und die Verteidigung in Verkehrs- Bußgeldverfahren sowie in Verkehrsstrafsachen.

Laut statistischem Bundesamt ereigneten sich alleine im Jahr 2018 ca. 2,6 Mio. Verkehrsunfälle. Dies vereutlicht die praktische Relevanz dieses Rechtsgebiets

KLINGER UND PARTNER unterstützt Sie umfassend bei der Regulierung eines Unfallschadens. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst hierbei die Geltendmachung von:

  • Reparaturkosten
  • Schadenersatzansprüchen auf Totalschadenbasis
  • Gutachterkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Haushaltsführungsschaden
  • Rentenansprüchen im Falle einer Erwerbsunfähigkeit
  • Schmerzensgeldansprüchen

Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts sind von dem Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zu erstatten, soweit der Unfall durch diesen verursacht und verschuldet wurde. Bei Teilverschulden werden die Kosten entsprechend der jeweiligen Verursachungsbeiträge gequotelt.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch gerne in Abstimmung mit Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn diese oder Sie zu Unrecht auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden

Ein wichtiges Kerngebiet des Verkehrsrechts stellt die Verteidigung in Verkehrs-Bußgeldsachen und Verkehrsstrafsachen dar. Hierunter fallen beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße und andere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Nötigungshandlungen bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung.

Um eine möglichst erfolgreiche Verteidigung zu gewährleisten ist es hier besonders wichtig, dass Sie sich bereits nach Erhalt des ersten Anhörungsbogens oder nach einer Eröffnung des Vorwurfs und der Belehrung durch die Polizei.

Beim Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges können immer wieder Probleme auftauchen. Häufig werden vorhandene Unfallschäden verschwiegen, der Kilometerstand eines Pkw manipuliert oder vorhandene Mängel nicht offenbart.

Wir vertreten Sie gerne sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Geltendmachung sowie der Abwehr von Ansprüchen aus einem Autokauf oder Autoverkauf.

Wegen der bereits dargestellten praktischen Relevanz des Verkehrsrechts stehen Ihnen in der Kanzlei Klinger und Partner mehrere kompetente Ansprechpartner mit langjähriger und einschlägiger Berufserfahrung zur Verfügung.

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