Klinger & Partner – Rechstanwälte

Fachgebiet

Bußgeld- und Ordnungs­widrigkeiten­recht 

Im Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht verfügt KLINGER UND PARTNER über langjährige Praxiserfahrung.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Verfahrensabschnitten des Bußgeldverfahrens und nehmen deren Verteidigungsrechte effektiv wahr.

Leider ist zu beobachten, dass die Bußgeldbehörden die Einwendungen der Betroffenen allenfalls oberflächlich prüfen und diese regelmäßig vorschnell ablehnen. In dieser Situation ist es die vornehmliche Aufgabe des Strafverteidigers, den Mandanten vor oberflächlichen „Fließbandentscheidungen" zu bewahren.

Drohen empfindliche Bußgelder, ein Fahrverbot oder ein Punkteeintrag im Verkehrszentralregister, kann eine bußgeldrechtliche Entscheidung existenzbedrohende Auswirkungen haben. Die Verteidigung in Bußgeldsachen hat nicht nur die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen des jeweils angenommenen Ordnungswidrigkeitstatbestandes sorgfältig zu überprüfen, sondern auch die Besonderheiten des Einzelfalles – insbesondere im Hinblick auf die Lebensumstände des Mandanten – herauszuarbeiten.

Um sämtliche prozessualen Rechte auszuschöpfen, ist es von besonderer Bedeutung, möglichst schnell anwaltliche Hilfe einzuschalten, zumal auch das behördliche Zwischenverfahren, d. h. das Einspruchsverfahren, dem Betroffenen eine Vielzahl von Rechte gewährt, die eine effektive Verteidigung ermöglichen.

Gerade auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und unserer erfolgreichen Verteidigertätigkeit in Bußgeldverfahren werden wir regelmäßig von einer Vielzahl von Rechtsschutzversicherungen empfohlen.

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