Fachgebiet
Unterhaltsrecht —
Für den Fall der Trennung und Scheidung beraten wir Sie umfassend über den Unterhaltsanspruch der Kinder und des Ehegatten.
- In welchen Fällen muss kein Ehegattenunterhalt gezahlt werden?
- Wie kann der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten steuerlich am günstigsten geltend gemacht werden?
- Unter welchen Voraussetzungen kann der Ehegattenunterhalt beschränkt und zeitlich befristet werden?
- Wann muss sich der Unterhaltsberechtigte eigenes Vermögen anrechnen lassen und ab wann muss er dazu verdienen?
- Welche unterhaltsrechtliche Bedeutung hat es, wenn ein Ehegatte nach der Trennung mietfrei wohnt und der andere Ehegatte die Schulden bezahlt?
- Wie lange und bis zu welcher Höhe muss Kindesunterhalt gezahlt werden?
- Wie setze ich den titulierten Unterhaltsanspruch durch, wenn sich der Unterhaltsverpflichtete der Zahlung entzieht?
- Können die Kindesunterhaltsansprüche – wenn ein Elternteil sich der Verantwortung entzieht – auch den Großeltern gegenüber geltend gemacht werden?