Klinger & Partner – Rechstanwälte

Fachgebiet

Unterhaltsrecht 

Für den Fall der Trennung und Scheidung beraten wir Sie umfassend über den Unterhaltsanspruch der Kinder und des Ehegatten.

  • In welchen Fällen muss kein Ehegattenunterhalt gezahlt werden?
  • Wie kann der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten steuerlich am günstigsten geltend gemacht werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Ehegattenunterhalt beschränkt und zeitlich befristet werden?
  • Wann muss sich der Unterhaltsberechtigte eigenes Vermögen anrechnen lassen und ab wann muss er dazu verdienen?
  • Welche unterhaltsrechtliche Bedeutung hat es, wenn ein Ehegatte nach der Trennung mietfrei wohnt und der andere Ehegatte die Schulden bezahlt?
  • Wie lange und bis zu welcher Höhe muss Kindesunterhalt gezahlt werden?
  • Wie setze ich den titulierten Unterhaltsanspruch durch, wenn sich der Unterhaltsverpflichtete der Zahlung entzieht?
  • Können die Kindesunterhaltsansprüche – wenn ein Elternteil sich der Verantwortung entzieht – auch den Großeltern gegenüber geltend gemacht werden?

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