Klinger & Partner – Rechstanwälte

Fachgebiet

Miet- und Wohnungs­eigentums­recht 

Miete ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von beweglichen Gegenständen und Immobilien. Das Mietrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Vermieter und Mieter. Praktische Bedeutung hat das Mietrecht insbesondere im Bereich der Wohnraummiete und der Gewerberaummiete.

Das Mietrecht hat sowohl für den Vermieter, als auch für den Mieter erhebliche praktische und wirtschaftliche Bedeutung.
Der Vermieter erwirbt Immobilien oftmals als Kapitalanlage oder als Altersvorsorge. Nicht selten werden laufende Kredite über die Mieteinkünfte finanziert. Ein Ausfall der – meist fest einkalkulierten – Mieteinnahmen kann zur Kündigung des Darlehens mit drohender Zwangsversteigerung der Immobilie führen. Die hieraus resultierenden Schäden sind zumeist beträchtlich. Die erheblichen Auswirkungen von Mietausfällen für diejenigen, die eine Immobilie als Altersvorsorge vermieten, liegen ebenfalls auf der Hand.
Auch die staatlicherseits geplanten – und teilweise bereits eingeführten - Energieeinsparprogramme werden erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf den Immobilien- und Mietmarkt haben. Ob eine Immobilie im Hinblick auf geforderte Modernisierungsmaßnahmen und die damit verbundenen Kosten noch die kalkulierte Rendite einbringt, wird im Wesentlichen von einer wirksamen Umlage der Kosten auf den Mieter abhängen.
Die wirtschaftliche und praktische Relevanz des Mietrechts für den Mieter liegt ebenfalls auf der Hand:
Der angemietete Wohnraum ist nicht nur sozialer Rückzugsraum, sondern auch Lebensmittelpunkt. Insbesondere der Verlust einer Wohnung beeinflusst daher sämtliche Lebensbereiche wie Arbeit, Familie und Freizeit nachhaltig. Außerdem ist ein Umzug stets mit erheblichen Kosten verbunden.
Aber auch Mieterhöhungen, die Umlage von Modernisierungskosten und steigende Nebenkosten haben nachhaltigen Einfluss auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters.
Da in Deutschland ein sehr großer Anteil der Bevölkerung in gemieteten Wohnungen lebt, hat das Mietrecht erhebliche praktische Bedeutung: Angesichts der gesteigerten Flexibilität am Arbeitsmarkt wird die Bedeutung – gerade in wirtschaftsstarken Regionen, wie dem Großraum Stuttgart – weiter zunehmen.

Gerade aufgrund der großen praktischen Bedeutung nimmt sowohl die außergerichtliche Beratung, als auch die gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen im Bereich des Mietrechts bei der Kanzlei KLINGER UND PARTNER — Rechtsanwälte seit Jahrzehnten eine zentrale Position ein.
Eine sich ständig ändernde Rechtsprechung und fortlaufende Gesetzesänderungen erfordern eine besonders qualifizierte anwaltliche Beratung. Dies gewährleistet die Kanzlei KLINGER UND PARTNER — Rechtsanwälte durch eine fundierte fachanwaltliche Beratung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie ständige Fort- und Weiterbildungen ihres Fachanwalts.
Die Kanzlei KLINGER UND PARTNER vertritt Sie in sämtlichen mietrechtlichen Belangen – von der Vertragsgestaltung bis hin zur Abwicklung eines beendeten Mietverhältnisses.

Gerade bei der langfristigen Vermietung von Gewerberaum steht die Gestaltung von Mietverträgen im Vordergrund der anwaltlichen Beratung. Mietvertragsbindungen von 10 Jahren und mehr sind bei Gewerberaummietverträgen keine Seltenheit. Oft muss die zu vermietende Immobilie erst noch errichtet werden. Wegen des damit verbundenen Investitionsrisikos ist der Abschluss eines „wasserdichten“ langfristigen Mietvertrages vor allem in solchen Konstellationen von entscheidender Bedeutung. Aber auch andere Aspekte rücken die Vertragsgestaltung gerade bei der Vermietung von Gewerberäumen in den Fokus anwaltlicher Beratung: Aufgrund der langfristigen Vertragsbindung sind regelmäßig Mietanpassungsklauseln, Regelungen zu geplanten Umbauarbeiten und Investitionen, sowie ein Risikomanagement bezüglich Bodenkontaminationen – welche mit erheblichen Kosten verbunden sind – zu nennen.

Mietverträge über Wohnraum können regelmäßig nur dann von dem Vermieter gekündigt werden, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Als Kündigungsgründe kommen namentlich beispielsweise der fortgesetzte Zahlungsverzug, Eigenbedarf, Vertragspflichtverletzungen, allgemeiner Raumbedarf, die Verhinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie sowie die Zerrüttung des Mietverhältnisses in Betracht. Da die Kündigung eines Mietvertrages schriftlich begründet werden muss und an die Begründung teilweise sehr hohe Anforderungen gestellt werden, ist für den Vermieter eine fundierte fachanwaltliche Beratung meist unumgänglich.
Die anwaltliche Beratung des Mieters betrifft in diesen Konstellationen ebenso die Abwehr unberechtigter Kündigungen sowie das Aushandeln von Räumungsfristen im Falle einer wirksamen Kündigung.

Die anwaltliche Beratungspraxis erfasst auch die umfassende Vertretung von Mietern und Vermietern bei Mieterhöhungsverlangen, insbesondere bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und Modernisierungserhöhungen.

Wenn das Mietobjekt mangelbehaftet ist, ist der Mieter dazu berechtigt, die Miete entsprechend der Gebrauchsbeeinträchtigung angemessen zu mindern. Auch die Geltendmachung weiterer Gewährleistungsansprüche, wie beispielsweise von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen im Fall eines mangelbehafteten Mietobjekts, gehört zu der umfassenden Beratung im Mietrecht.

Steigende Energiekosten beeinflussen die Bedeutung von Nebenkostenabrechnungen. Die Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen, die Geltendmachung von Nachzahlungsbeträgen und die Abwehr unberechtigter Forderungen sind ebenfalls wichtiger Bestandteil der täglichen anwaltlichen Beratungspraxis.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhalten Vermieter das Mietobjekt häufig in einem beschädigten und einem nicht vertragsgemäßen Zustand zurück. Deshalb muss der Vermieter häufig erhebliche Investitionen tätigen, um das Objekt weiter vermieten zu können. Ein wichtiger Bestandteil der anwaltlichen Beratung ist daher auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigungen des Mietobjekts und die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.

Jeden ersten und dritten Samstag eines Monats findet durch die Rechtsanwälte der Kanzlei KLINGER UND PARTNER — Rechtsanwälte die anwaltliche Beratung für Mitglieder des Haus- und Grundstückeigentümervereins Schorndorf statt.

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