Klinger & Partner – Rechstanwälte

Fachgebiet

Gesellschafts­recht 

Ob bei der Gründung einer Gesellschaft, bei Gesellschafterstreitigkeiten, einem Unternehmenskauf oder aber bei Fragen der Unternehmensnachfolge; stets gilt, dass für eine interessengerechte und lösungsorientierte Mandatsführung ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz sowie eine Spezialisierung im Bereich des Gesellschaftsrechts erforderlich sind.

Zu unseren Mandanten zählen sowohl mittelständisch geprägte Kapitalgesellschaften (GmbH) und familiengeführte Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG und GmbH & Co.KG) als auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Unsere Mandanten sind hauptsächlich im Raum Schorndorf, Stuttgart sowie dem gesamten Remstal ansässig.

Neben Unternehmen beraten und vertreten wir selbstverständlich auch einzelne Gesellschafter sowie Gesellschaftsorgane wie beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH.

Wir begleiten unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Unsere Tätigkeit erstreckt sich hierbei unter anderem auf folgende ausgewählte Bereiche:

Bei der Gründung einer Gesellschaft beraten wir Sie bei allen im Zusammenhang mit der Existenzgründung aufkommenden Fragen. Ein Schwerpunkt liegt hierbei in der Wahl der für Sie passenden Rechtsform sowie der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Vorbereitung sowie Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen. Dies reicht von der Vorbereitung von Beschlüssen bis zur Vertretung auf Gesellschafterversammlungen.

Bei sämtlichen Konflikten innerhalb der Gesellschaft zwischen einzelnen Gesellschaftern oder Gesellschaftsorganen stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Dies umfasst sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung, beispielsweise im Rahmen von Anfechtungs- und Feststellungsklagen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Auseinandersetzung bzw. der Auflösung und Liquidation der Gesellschaft zur Seite.

Unabhängig davon, ob der Unternehmenskauf im Rahmen eines Share-Deals oder eines Asset-Deals vollzogen werden soll, stehen wir bei dem Erwerb bzw. der Veräußerung von Geschäftsanteilen oder Gesellschaften unterstützend zur Seite. Dies umfasst insbesondere die Beratung zur rechtlichen Gestaltung sowie die Prüfung und den Entwurf entsprechender vertraglicher Regelungen.

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