Klinger & Partner – Rechstanwälte

Fachgebiet

Familienrecht 

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.

Das Familienrecht stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei KLINGER UND PARTNER — Rechtsanwälte in Schorndorf dar. Aus diesem Grund sind vier Fachanwälte für den Bereich des Familienrechts tätig. In allen familienrechtlichen Angelegenheiten finden Sie hier rechtliche Beratung und Unterstützung. Ausgewählte Schwerpunkte unserer familienrechtlichen Tätigkeit sind:

Unsere anwaltliche Beratung im Familienrecht beginnt bereits mit den Fragen, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist und welche gesetzlichen Rechte und Pflichten während einer Ehe bestehen. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Ehevertrag zukünftige Auseinandersetzungen über das Vermögen oder den Unterhalt vermeiden.

Wir beraten Sie hinsichtlich der Voraussetzungen der Ehescheidung. Insbesondere besprechen wir mit Ihnen, ob bei Ihnen die Voraussetzungen einer Härtefallscheidung vorliegen und ein Abwarten des Ablaufs des Trennungsjahres entbehrlich ist.

Eine wichtige Tätigkeit im Rahmen eines familienrechtlichen Mandates ist die Prüfung der Frage, wer hat Anspruch auf Unterhalt von wem und wie viel. Es geht dabei um das Unterhaltsrecht ehelicher und nichtehelicher Kinder, sowie um den Unterhalt des Ehegatten während des Getrenntlebens sowie nach der Scheidung sowie um den Unterhalt anlässlich der Geburt. Hinsichtlich dieser Beratung nehmen wir insbesondere folgende Fragen in den Mittelpunkt unserer Betrachtung:

  • In welchen Fällen muss kein Ehegattenunterhalt gezahlt werden?
  • Wie kann der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten steuerlich am günstigsten geltend gemacht werden?
  • Wann muss sich der Unterhaltsberechtigte eigenes Vermögen anrechnen lassen und ab wann muss er dazuverdienen?
  • Welche unterhaltsrechtliche Bedeutung hat es, wenn ein Ehegatte nach der Trennung mietfrei wohnt und der andere Ehegatte die Schulden bezahlt?
  • Wie lange und bis zu welcher Höhe muss Kindesunterhalt gezahlt werden?
  • Wie setze ich den titulierten Unterhaltsanspruch durch, wenn sich der Unterhaltsverpflichtete der Zahlung entzieht; können Kindesunterhaltsansprüche – wenn ein Elternteil sich der Verantwortung entzieht – auch den Großeltern gegenüber geltend gemacht werden?

Zu diesen und weiteren Fragen des Unterhaltsrechtes erhalten Sie bei uns eine umfassende und kompetente Beratung.

Einen besonderen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratung in einem Ehescheidungsverfahren stellt der Rentenausgleich dar. Die Frage, was mit den Rentenanwartschaften, die die Ehepartner während der Ehe erworben haben, geschieht, stellt angesichts der demografischen Entwicklung und den damit einhergehenden Auswirkungen auf das Rentenversicherungssystem einen zentralen Punkt im Ehescheidungsverfahren dar.

Zu den wichtigsten Fragen im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens gehört, wie das Vermögen der Ehegatten verteilt wird.

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand findet bei einer Ehescheidung ein Zugewinnausgleichsverfahren statt. Bei unserer Beratung bezüglich des Zugewinnausgleichsverfahrens erläutern wir Ihnen vorab, wie der Zugewinn berechnet wird. Im Einzelnen kann es dabei insbesondere um folgende Fragen gehen:

  • Welche Auskünfte können gegen den anderen Ehegatten geltend gemacht werden?
  • Wie ist der Wert einer Arztpraxis, Steuerberaterpraxis, Anwaltspraxis u. a. zu berechnen?

Neben dem Zugewinnausgleichsverfahren an sich stellt auch die Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten in anderen Bereichen, wie z. B. dem Gesamtschuldnerausgleich bei während der Ehe gemeinsam aufgenommenen Verbindlichkeiten, einen wichtigen Bereich unserer Tätigkeit in einem Ehescheidungsverfahren dar.

Dazu gehören auch die Rückforderungsansprüche von Zuwendungen von (Schwieger-)Eltern an die Ehegatten, sowie Rückforderungen von Zuwendungen zwischen den Ehegatten selbst.

Die Verteilung der Haushaltsgegenstände und die künftige Nutzung der bisherigen Ehewohnung stellen ebenfalls oft ein erhebliches Konfliktpotenzial zwischen den Ehegatten dar. Dabei ist auch eine Abgrenzung zu dem Zugewinnausgleichsverfahren vorzunehmen. Gegenstände, die nämlich im Verfahren über die Verteilung der Haushaltsgegenstände berücksichtigt werden, können nicht mehr als Vermögenswerte in das Zugewinnausgleichsverfahren eingestellt werden. Hier wirken wir darauf hin, langwierige gerichtliche Verfahren zu vermeiden und zwischen den Ehegatten eine einvernehmliche Lösung herzustellen.

Zu diesem Themenkomplex gehört aber auch die Prüfung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, den anderen Ehegatten der Wohnung zu verweisen, z. B. im Falle der Gewaltanwendung eines Ehegatten gegenüber dem anderen.

Die elterliche Sorge umfasst die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

Grundsätzlich steht beiden verheirateten Elternteilen die gemeinsame elterliche Sorge auch nach der Ehescheidung gemeinsam zu.

Dabei entstehen Konfliktsituationen:

Z. B. kann es streitig werden, ob der Elternteil, bei dem das gemeinsame minderjährige Kind lebt, alleine entscheiden kann, ob eine ärztliche Behandlungsmaßnahme vorgenommen wird. Bei der Bewältigung dieser Konflikte stehen wir Ihnen mit unserer umfassenden langjährigen Erfahrung zur Seite.

Daneben kann es aber auch erforderlich werden, das Recht zur elterlichen Sorge auf einen Elternteil alleine zu übertragen. Welche Kriterien dafür ausschlaggebend sind, dass dem einen oder anderen Ehegatten die elterliche Sorge ausnahmsweise alleine übertragen wird, wird mit Ihnen umfassend erläutert und im Rahmen eines ggf. erforderlichen gerichtlichen Verfahrens zum Wohle der Kinder von uns gemeinsam mit Ihnen durchgesetzt.

Bei dem Umgangsrecht geht es um die Frage, bei welchem Elternteil die gemeinsamen Kinder leben sollen und wie das Besuchsrecht (Umgangsrecht) des Elternteiles auszugestalten ist, bei dem die gemeinsamen Kinder nicht ihren Lebensmittelpunkt (gewöhnlichen Aufenthaltsort) haben.

Auch Paaren einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist zu empfehlen, bereits vor oder während des gemeinsamen Zusammenlebens umfassende Regelungen zu treffen, z. B. vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen oder bei Miteigentum, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrechte bei ärztlicher Behandlung u.s.w.

Aber auch die vermögensrechtliche Auseinandersetzung nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stellen einen Schwerpunkt unserer familienrechtlichen Tätigkeit dar.

Dies gilt ebenso für gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Die Rechtsanwaltskanzlei KLINGER UND PARTNER — Rechtsanwälte in Schorndorf ist seit nunmehr fast 50 Jahren im Bereich des Familienrechtes tätig. Der räumliche Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die gesamte Region Stuttgart aber darüber hinaus auch ganz Baden-Württemberg. Eine qualifizierte Tätigkeit im Bereich des Familienrechtes setzt Erfahrung und Kompetenz voraus, weshalb wir auf die permanente Fortbildung unserer vier Fachanwälte für Familienrecht größten Wert legen.

Wenn die Liebe stolpert – streiten Sie miteinander, nicht gegeneinander – wir helfen Ihnen dabei.

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