Klinger Partner Rechtsanwälte

Zur Person

Dr. Andreas Günther ist als Fachanwalt für Familienrecht und aufgrund bestandener Fachanwaltsprüfung im Bank- und Kapitalmarktrecht schwerpunktmäßig in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Familienrecht, Wettbewerbsrecht und allgemeines Zivilrecht tätig.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen legte Herr Rechtsanwalt Dr. Günther das Erste Juristische Staatsexamen im Jahr 2003 ab. Das Referendariat absolvierte er am Landgericht Stuttgart. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen verfasste er anschließend eine Dissertation zum Wettbewerbsrecht am Lehrstuhl von Prof. Möschel an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Seit dem 01.03.2006 ist Herr Dr. Günther zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und in der Rechtsanwaltskanzlei KLINGER UND PARTNER tätig.

  • „Gratistageszeitungen und Unter-Preis-Schlachten, Unlautere Vertriebsmethoden auf dem Pressemarkt?“, Diss. Tübingen 2006.
  • Anmerkungen zu Peters NJW 2009, S. 335 ff.: "Die Konsequenzen aus den Verbotstatbeständen des Rundfunkstaatsvertrages für öffentlich-rechtliche Onlineangebote", NJW-aktuell 13/2010, S. 20.
  • "§ 215 VVG auf Klagen der versicherten Person an ihrem eigenen Wohnsitz analog anwendbar", VuR 2013, S. 310.
  • Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Günther hält regelmäßig Vorträge an der Volkshochschule Schorndorf und bei Berufs- und Handwerkervereinigungen im Bereich der von ihm betreuten Rechtsgebiete.