Klinger & Partner – Rechstanwälte

Fachgebiet

Baurecht 

Die Kanzlei KLINGER UND PARTNER — Rechtsanwälte ist auf dem Gebiet des privaten Baurechts tätig. Für das öffentliche Baurecht kann einer Reihe von schwerpunktmäßig auf dieses Gebiet spezialisierten Kollegen empfohlen werden.

Das private Baurecht regelt die Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten, nämlich dem Bauherren, dem Architekten, Ingenieuren, dem Bauunternehmen oder Bauträger, Handwerkern und anderen Baubeteiligten.

Wesentlicher Bestandteil des privaten Baurechts ist die Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelrechten.

Ein Baumangel berechtigt unter Umständen zur Selbstbeseitigung, zu einem Aufwendungsersatzanspruch oder Vorschussanspruch, gegebenenfalls auch zum Schadenersatz.

Neben dem Handwerker und dem Bauunternehmer kommen noch Ansprüche gegen den Architekten wegen fehlerhafter Tätigkeit als Bauleiter oder Planungsfehlern in Betracht, des Weiteren Ansprüche wegen Bausummenüberschreitung.

Zum privaten Baurecht gehört auch die Durchsetzung von Vergütungs- oder Honorarforderungen von Bauunternehmern, Handwerkern und Architekten sowie die Überprüfung von Bauverträgen.

Für dieses Fachgebiet spezialisiert

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