Klinger & Partner – Rechstanwälte

Fachgebiet

Bank- und Kapital­marktrecht 

Im Bereich des Bankrechtes und Kapitalmarktrechtes kümmern wir uns um alle Bereiche, die die Finanzwirtschaft betreffen. Wir vertreten sowohl Kapitalanleger und Bankkunden als auch Anlageberater und Anlagevermittler. Unser Ziel ist eine objektive und unabhängige Beratung ohne ideologische Scheuklappen.

  • Kreditvertragsrecht: Darlehen, Verbraucherkredit, Vorfälligkeitsentschädigung, Widerrufsrechte und Kreditsicherung (z. B. Bürgschaft, Grundschuld und Sicherungsübereignung).
  • Das Verhältnis von Bank und Kunde: Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, Probleme beim Zahlungsverkehr (z. B. Überweisungen und Internet-Banking, Missbrauch von Kreditkarten)
  • Leasing, Factoring
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung bei Anlageberatung und Anlagevermittlung
  • Rechtsfragen des Grauen Kapitalmarktes
  • Prospektrecht und Prospekthaftung

Für dieses Fachgebiet spezialisiert

Unsere Anwälte 

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