Klinger & Partner – Rechstanwälte

Aktuell

Kündigungsschutz für Mieter in der Corona-Krise 

Seit dem 1. April gilt ein Kündigungsschutz für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 zugunsten von Mietern und Pächtern, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht in der Lage sind die Miete zu bezahlen.

Allerdings enthält diese Regelung keine Stundung, sodass die Miete weiterhin fällig bleibt und sogar zu verzinsen ist. Außerdem muss die Miete bis spätestens 20.06.2022 zurückbezahlt werden, da sonst die Kündigung droht.

Die weitaus bedeutsamere Frage, ob unter gewissen Umständen auch eine Mietkürzung in Betracht kommt, regelt das Gesetz nicht.

Rechtsanwalt Jörg Woltering, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, berät Sie gerne über die Auswirkungen dieser Neuregelung auf Ihr Mietverhältnis und mögliche Verhandlungsstrategien.


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