Klinger & Partner – Rechstanwälte

Aktuell

Justizminister ernennt Dr. Max Klinger zum Mitglied des Anwaltsgerichts 

Mit Wirkung vom 9.03.2021 hat der Minister der Justiz und für Europa Herrn Dr. Max Klinger zum Mitglied des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ernannt.

Aufgaben des Anwaltsgerichts sind u.a. die gerichtliche Nachprüfung von berufsrechtlichen Entscheidungen der Rechtsanwaltskammer und die Ahndung anwaltlicher Pflichtverletzungen im Rahmen der Berufsausübung. Das Anwaltsgericht ist ein staatliches Gericht, wobei die Geschäftsstelle von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer in ihrem Bezirk unterhalten wird.

Zu Mitgliedern des Anwaltsgerichts können nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ernannt werden, die der Rechtsanwaltskammer angehören, für deren Bezirk das Anwaltsgericht gebildet ist. Die Mitglieder des Anwaltsgerichts sind ehrenamtliche Richter und werden auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammer durch das Justizministerium ernannt (§§ 94 f. BRAO).

Wir gratulieren unserem Kollegen Dr. Max Klinger zu dieser besonderen Ehre.


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