Aktuell
Dr. Max Klinger als Mitautor des GmbHG-Kommentars Rowedder/Pentz —
Rechtsanwälte der Kanzlei Klinger & Partner wirken seit Jahren an namhaften juristischen Publikationen mit, um bei der wissenschaftlichen Entwicklung des Rechts weiterhin aktiv "am Ball" zu bleiben.
In der aktuellen 7. Auflage des Kommentars zum GmbHG von Rowedder/Pentz kommentiert unser Partner Dr. Max Klinger die Straftat- und Ordnungswidrigkeitentatbestände des GmbHG ( (§§ 82, 84 ff. GmbHG).