Klinger & Partner – Rechstanwälte

Aktuell

Dr. Andreas Günther: Kontoführungsgebühren für Bausparer in der Ansparphase unzulässig 

Der Bundesgerichtshof hat die Erhebung eines Jahresentgelts für Bausparverträge mit Urteil vom 15.11.2022 für unzulässig erklärt. Bausparern stehen deshalb Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Gebühren rückwirkend für mindestens drei Jahre zu.

Lassen Sie sich hierzu von Herrn Rechtsanwalt Dr Günther beraten, um Ihre Ansprüche rechtzeitig gegen Ihre Bausparkasse geltend zu machen.


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